Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) droht eine Urheberrechtsklage des Waadtländer Karikaturisten Jacques Vallotton. Es geht um das Schweizerkreuz in Form von zwei Heftpflastern.
Das vom BAG verwendete Logo während der Impfkampagne im November zeigt eine verblüffende Ähnlichkeit mit der Arbeit des Karikaturisten der Zeitung 24heures. Die Weltwoche hat darüber kürzlich berichtet.
Vallotton hat denn auch sofort reagiert und das BAG noch während der «Impftour de Suisse» in einer E-Mail darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Logos widerrechtlich sei. Das Design hat der Karikaturist nämlich schon vor Jahren rechtlich schützen lassen.
Und wie reagiert die Gesundheitsbehörde von Bundesrat Alain Berset auf die Intervention?
Sie versucht sich in altbewährter Manier herauszureden. Das BAG und die involvierten Kreativen hätten bei der Entwicklung des Bildes keine Kenntnis vom genannten Logo gehabt, bekommt man etwa zu hören. Und weiter: Ein aus zwei Pflastern gebildetes Kreuz sei ein gängiges Symbol, das sehr oft in ganz unterschiedlichem Kontext eingesetzt werde.
Das Amt stellt sich auch auf den Standpunkt, das Visual für die Impfwoche unterscheide sich durch die fotorealistische Umsetzung deutlich von der genannten (Vallottons) Vorlage, auch wenn es sich um eine ähnliche Umsetzung handle. Kurzum: Es sei keine Idee widerrechtlich kopiert worden, folglich werde man den Künstler auch nicht entschädigen.
Ob diese Argumentation vor Gericht bestehen wird, ist freilich eine ganze andere Geschichte.
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