Man muss den langjährigen Zürcher SVP-Politiker Claudio Schmid nicht mögen. Doch ein Rassist ist er nicht.
Wer Schmid angezeigt hat, bleibt ein Geheimnis der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland. Indem sie Anklage wegen Rassismus gegen Schmid erhob, machte sie sich die Causa Schmid zu eigen.
«Corpus Delicti» war folgender Satz auf Schmids Twitter-Account: «In Hanau am ‹Bosporus› zu Frankfurt kam es offenbar zur grossen Bereicherung. Hat natürlich nichts mit der unkontrollierten Masseneinwanderung zu tun und auch nicht mit importierter Gewalt- und Bandenkriminalität.»
Der Tweet war völlig deplatziert. Er war auf die deutsche Regierung gemünzt, welche die unkontrollierte Zuwanderung als «Bereicherung» glorifizierte. Das Stichwort «Bereicherung» war damals der running gag. Doch das Blutbad von Hanau hatte nichts mit importierter Kriminalität zu tun; und lustig war das erst recht nicht.
Schmid merkte es selbst und löschte den Tweet nach wenigen Minuten. Zu spät. Seine politischen Gegner schlafen nie und kennen keine Gnade. Sie verfassten Strafanzeigen im Akkord und auf gut Glück. Die meisten versandeten. Doch hie und da, je nach Laune und Gesinnung des Staatsanwaltes, schlug eine ein.
Geschmacklosigkeit ist weder rassistisch noch strafbar. Das sah auch das zuständige Gericht so und sprach Schmid kürzlich frei. Der Staatsanwalt hatte nicht einmal das Format, seine Rassismus-Klage vor Gericht zu vertreten.
Claudio Schmid wurde eine Entschädigung von 7492 Franken zugesprochen. Das ist ein deutlicher Fingerzeig an die Adresse der Staatsanwaltschaft.
Das Strafrecht wurde geschaffen, um Delikte zu ahnden – nicht, um unbesonnene Politiker zu züchtigen. Der Staatsanwalt, der sich für solche politischen Spielchen einspannen lässt, macht sich zum Komplizen. Er schadet dem Ansehen der Justiz, die sich in ihrem ureigenen Interesse aus der Parteipolitik heraushalten sollte.
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