«Zürich ist gebaut»: Die legendären Worte der früheren SP-Stadträtin Ursula Koch aus den 1990er Jahren bringen bürgerliche Politiker noch heute in Rage. Und sie sind aktueller denn je.
Durch die neue Lärmschutz-Verordnung wird der Bau von modernem Wohnraum immer schwieriger. Die Paragraphen eröffnen Beschwerdestellern ungeahnte Möglichkeiten – und haben so indirekt ein neues Geschäftsfeld geschaffen. Nicht selten werden Rekurse allein mit der Absicht eingelegt, die Bauherren zu Schlichtungszahlungen zu nötigen.
Im jüngsten Fall hat das Zürcher Verwaltungsgericht die Bewilligung für einen Ersatzneubau an der Winterthurerstrasse im Kreis 6 aufgehoben.
Die Baugenossenschaft Oberstrass (BGO) verzichtet auf den Versuch, die geplanten 134 Wohnungen vor dem Bundesgericht zu retten. «Dort hätten wir wohl keine Chance», sagt BGO-Präsident Mathias Ninck dem Tages-Anzeiger – bezugnehmend auf einen Entscheid vom vergangenen Dezember, der ein ähnliches Projekt im Enge-Quartier aus den gleichen Gründen verhinderte.
Einen Kompromissvorschlag, der eine Redimensionierung des Projekts vorgesehen hätte, schlugen die Rekurrenten aus. So wird ausgerechnet das verhindert, was in der Stadt Zürich ein grosses Bedürfnis ist: günstiger Wohnraum im Allgemeinen und Alterswohnungen im Speziellen.
Die Versenkung des BGO-Neubaus führt zu einer skurrilen Situation. In den bestehenden, rund hundert Jahre alten Häusern, die hätten ersetzt werden sollen, fehlen moderne Lärmschutzeinrichtungen fast gänzlich. Deshalb werden die Bewohner nun noch viel länger dem städtischen Lärm und Krach ausgesetzt sein.
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