Es ist wie ein vorgezogenes Weihnachtsmärchen mit Happy End.
Zwei Halbschwestern im Alter von 9 und 15 Jahren, die vor fünf Jahren von ihrer Mutter nach Syrien in den Jihad verschleppt worden waren, durften zu ihren Vätern nach Genf heimkehren.
Die Mutter bleibt in einem kurdischen Gefangenenlager zurück. Wegen terroristischer Umtriebe und weil sie bereits die französische und die tunesische Staatsbürgerschaft besass, hat ihr die Eigenossenschaft den Schweizer Pass kurzerhand entzogen.
Ein Gesetz, das ursprünglich gegen Schweizer SS-Söldner erlassen worden war, machte dies möglich. Und weil man gerade dabei war, wurde ihrem jüngsten, in Syrien geboren Kind das Schweizer Heimatrecht auch gleich mit aberkannt.
Inhuman? Hart ist der Entscheid auf jeden Fall. Aber trotzdem richtig, im Interesse unseres Landes.
Über die Heimkehr der zwei Kinder können wir uns nur freuen. Sie war nur möglich, weil die Mutter zustimmte. Man kann es als Zeichen von Reue und Wiedergutmachung deuten.
Entscheidend ist, dass diese Kinder Väter haben, die nach der Entführung das alleinige Sorgerecht mit Fug für sich beanspruchen.
Ein schaler Nachgeschmack bleibt. Ist ein Heimatrecht etwa nicht bedingungslos und unwiderruflich? So locker, wie es heute erteilt wird, kann es offenbar auch wieder entzogen werden. Und das ist kein gutes Gefühl.
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