Am Mittwoch hat Gesundheitsminister Alain Berset (SP) ein unentschlossenes Potpourri an Lockerungen und Verschärfungen durch den Bundesrat gebracht. Die Home-Office- und die Quarantäne-Pflicht sollen provisorisch schon Ende Februar auslaufen. Inwieweit das Bestand hat, wird man sehen.
Viel wichtiger ist der einzige Punkt, der eine Anpassung der Covid-Verordnung erfordert, der also ans Eingemachte geht: Der Bundesrat hat die Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats handstreichartig von 365 auf 270 Tage reduziert.
Bereits in seinen Konsultations-Unterlagen für die Kantone hatte der Bundesrat die Massnahme als Anpassung an die EU verpackt: «Gemäss Vorgaben der EU-Richtlinie muss die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate nach Grundimmunisierung von 365 auf 270 Tage beschränkt werden. Damit ist sichergestellt, dass die Anerkennung der schweizerischen Zertifikate durch die EU weiterhin gesichert ist.»
Dieses Argument war geschwindelt. Denn die EU hielt bei der Verkürzung explizit fest: Die beteiligten Länder seien zwar «ermutigt» worden, die Dauer im Inland anzugleichen, «doch können sie bei der Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene unterschiedliche Vorschriften einführen».
Das System sieht also vor, dass ein Zertifikat gleichzeitig in einem Land (noch) gültig sein kann, während die Prüf-App anderer Länder es als abgelaufen ausweist. Die Schweiz hätte also nicht einmal neue Zertifikate ausstellen müssen; jedes Land kann im Rahmen seiner Prüf-App frei festlegen, wie lange eine Impfung gültig ist.
Diesen Umstand verschwieg Berset den Kantonen, welche die Verkürzung entsprechend achselzuckend und einstimmig abnickten. Mit der Folge, dass zum 1. Februar Hunderttausende noch nicht geboosterte Schweizer auf einmal wieder unzertifiziert dastehen.
Alain Berset hat alle hereingelegt.
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