Im Frühjahr des ersten Pandemiejahres 2020 hat der Bundesrat öffentliche Veranstaltungen und Demonstrationen verboten. Damit hat er Artikel 11 der Menschenrechtskonvention verletzt, wie das europäische Gericht für Menschenrechte jetzt urteilte. Dies berichtet das deutsche Nachrichtenportal Reitschuster.de.
Konkret heisst es in dem Urteil, der Bundesrat habe mit diesem Verbot seine Kompetenzen überschritten. Der Entscheid sei von keinem Gericht auf seine Verhältnismässigkeit überprüft worden. Die Regierung könne die Versammlungsfreiheit nicht beliebig einschränken.
Es war der Dachverband der Genfer Gewerkschaften, also eine linke Organisation, die den Entscheid der Landesregierung vor Gericht zog – weil ihnen nach eigenen Angaben das Recht genommen wurde, öffentliche Veranstaltungen zu organisieren. Nun haben sie recht bekommen.
Das ist dicke Post für Gesundheitsminister Alain Berset und den Bundesrat: Es zeigt, wie willkürlich und diktatorisch einzelne Massnahmen beschlossen worden sind.
Gut möglich, dass in Zusammenhang mit dem Corona-Management noch weitere Rügen auf die Regierung zukommen werden.
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