Wie der Spiegel vor einigen Tagen meldete, greifen in Deutschland Ermittler bereits ungeniert auf Kontaktdaten von Tracing-Apps zu. So lässt sich beispielsweise herausfinden, wer als Zeuge einer Straftat in Frage kommt.

Das liest sich zwar harmlos und ist für die Polizei sicherlich sehr praktisch. Es ändert aber nichts daran, dass Menschen, die einer legalen Tätigkeit nachgehen, plötzlich in Fahndungsakten auftauchen und erklären müssen, warum sie sich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort aufgehalten haben.

Es ist anzunehmen, dass auch in der Schweiz die Behörden von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen. Es sei denn, die lausige Qualität der App lasse das nicht zu.

Bei den «Staatstrojanern» stellte sich jedenfalls heraus, dass diese Software auch hierzulande ohne gesetzliche Grundlage eingesetzt wurde. Wie schon damals üblich berief man sich auf einen Notstand: Terrorismus-Gefahr. Die «gefährliche Terroristin», die als Erste auf diese Weise ausspioniert wurde, war allerdings die Krawall-Oma des «schwarzen Blocks», Andrea Stauffacher.

Es geht nicht darum, der Polizei nützliche Fahndungsmittel, die zur Ergreifung von Straftätern führen können, zu entziehen. Aber es braucht dafür eine öffentliche Debatte, die zu klaren Gesetzen führt.

Ein wichtiger Aspekt darf dabei nicht vergessen werden: Die digitale Erfassung führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger immer mehr in die Lage versetzt werden, die eigene Unschuld beweisen zu müssen, während der Staat von der Aufgabe entbunden wird, schuldhaftes Verhalten nachzuweisen.

Genau darum geht es auch bei der Black Box, die fortan in unseren Autos installiert werden muss. Es mag zwar im Einzelfall hilfreich sein, wenn ich beweisen kann, dass ich die Geschwindigkeitsbeschränkung eingehalten habe. Generell ziehe ich es aber vor, dass mir die Polizei beweisen muss, dass ich zu schnell gefahren bin.

Dieser prozessuale Vorteil macht den Rechtsstaat aus.