Im Windschatten des Ukraine-Konfliktes hat der Nationalrat in den vergangenen Tagen einen kuriosen Entscheid getroffen: Die grosse Kammer hat mit 127 zu 58 Stimmen eine parlamentarische Initiative der Aussenpolitischen Kommission (APK) gutgeheissen.
Konkret will man ein Bundesgesetz über die Weiterführung und Erleichterung der Beziehung zwischen der Eigenossenschaft und der Europäischen Union (EU) ausarbeiten.
Das klingt harmloser, als es in Wirklichkeit ist: Der Nationalrat will damit nämlich dem Bundesrat bei der Europa-Politik gelinde gesagt die Macht entreissen.
Es ist darum wohl nicht ganz unpassend, wenn SVP-Nationalrat Yves Nidegger einen der Drahtzieher dieser Aktion, den Baselbieter EU-Turbo und SP-Nationalrat Eric Nussbaumer, während der Debatte als «institutionellen Putschisten» bezeichnete.
In dem Gesetz soll eine sektorielle institutionelle Integration der Schweiz in die EU festgeschrieben werden. Nussbaumers Fernziel ist es, ein Referendum zu erzwingen und zu gewinnen, um damit den Weg frei zu machen für die komplette Unterwerfung.
Wir sind gespannt, wie viele Parlamentarier noch dahinter stehen, wenn es bei der Ausarbeitung des Gesetzes um konkrete Inhalte geht.
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.