Das Deutsche Institut für Menschenrechte wird vom Bundestag finanziert. In einer neuen Studie dieses Instituts wird gefordert, gegen Beamte disziplinarrechtlich vorzugehen, die eine im Bundestag vertretene, also legale Partei «unterstützen», nämlich die AfD.
Dazu müssen diese Beamten nicht einmal Mitglied der rechten Partei sein, Meinungsäusserungen reichen. Als Sanktion droht Entlassung.
Der Vorschlag erinnert an den berüchtigten «Radikalenerlass» der siebziger Jahre, der sich gegen Linke richtete, sogar Briefträger, und nach jahrelangen Protesten von einer SPD/FDP-Regierung kassiert wurde.
Der AfD wird in der Studie nun unter anderem vorgeworfen, sie stelle Dinge «verzerrt dar», Missstände würden «masslos überzeichnet», und sie verbreite «Pessimismus». Vorwürfe dieser Art dürfte allerdings jede Regierung der Welt jeder nur denkbaren Opposition machen.
Das soll jetzt also schon für ein Disziplinarverfahren reichen? Ein wenig Pessimismus, den Weg der deutschen Demokratie betreffend, würde sich also einstellen, aber die Verbreitung von Pessimismus scheint in Deutschland ja keineswegs risikofrei zu sein.
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