Es ist fast eine Art Heiligsprechung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), was das Online-Newsportal Watson am Donnerstag verbreitete. Gemeint war damit eine Statistik, die aufzeigen soll, ob jemand wegen oder mit Covid-19 ins Spital eingewiesen wurde.
Für Watson ist damit die angeblich von «Skeptikern» verbreitete Behauptung, dass man mit übertriebenen Zahlen Panik verbreitet habe, widerlegt.
Das Gegenteil ist der Fall: Die von Watson zitierte Statistik beweist ja genau den Vorwurf, dass knapp fünfzig Prozent der Hospitalisationen, die man als Corona-Fälle nach Bern meldete, wegen anderer Leiden ins Spital kamen und erst dort positiv auf das Virus getestet wurden.
Das BAG hat hier lange Zeit keine Unterscheidung gemacht und alle als Covid-Hospitalisationen ausgewiesen und dadurch den Eindruck entstehen lassen, dass da fast eine Art Killervirus wütet.
Unterschieden hat man bloss zwischen Ungeimpften, Teilgeimpften und Geimpften, weil das politisch opportun war und man die Impfquote partout erhöhen wollte.
Eine von Watson zitierte Erklärung des BAG schlägt dann aber dem Fass endgültig den Boden aus: Bei vielen Patienten, die man in den Spitälern als Covid-19-Fälle registrierte, ist der primäre und genaue Grund für die Hospitalisation unbekannt.
Das ist eine Bankrott-Erklärung eines Amtes, das in diesem Lande für die öffentliche Gesundheit verantwortlich ist. Das heisst nichts anderes, als dass das BAG in den letzten zwei Jahren nie einen Überblick hatte.
Auf Basis dieser unsicheren Fakten und Zahlen wurden jedoch trotzdem einschneidende Entscheide gefällt.
Die Kommentare auf weltwoche.ch dienen als Diskussionsplattform und sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird. Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels oder wo angebracht an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Persönlichkeitsverletzende und diskriminierende Äusserungen hingegen verstossen gegen unsere Richtlinien. Sie werden ebenso gelöscht wie Kommentare, die eine sexistische, beleidigende oder anstössige Ausdrucksweise verwenden. Beiträge kommerzieller Natur werden nicht freigegeben. Zu verzichten ist grundsätzlich auch auf Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen), wobei die Online-Redaktion mit Augenmass Ausnahmen zulassen kann.
Die Kommentarspalten sind artikelbezogen, die thematische Ausrichtung ist damit vorgegeben. Wir bitten Sie deshalb auf Beiträge zu verzichten, die nichts mit dem Inhalt des Artikels zu tun haben.
Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.
Unzulässig sind Wortmeldungen, die
Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Online-Redaktion behält sich jedoch vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Es besteht grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.