Einmal mehr lässt das Bundesgericht ein grosses Bauprojekt in Zürich an seiner strengen Auslegung des Lärmschutzes scheitern.
124 Mietwohnungen an der Bederstrasse im Enge-Quartier nahe der Sihlcity dürfen nicht gebaut werden. Selbst wenn demnächst Tempo 30 eingeführt würde, wäre es nach den höchstrichterlichen Formeln an der von Tram befahrenen Durchgangsstrasse zu laut.
Das mag aus der Perspektive von Mon Repos, dem lauschigen Sitz des Bundesgerichtes ob Lausanne, nachvollziehbar sein. Wer in der Stadt lebt, kann nur den Kopf schütteln.
Der Kardinalfehler liegt allerdings im Gesetz. Woher nimmt sich der Staat eigentlich das Recht, uns vorzuschreiben, wie viel Lärm wir unseren Ohren zumuten dürfen?
Lärm ist natürlich. Mondsüchtige Hunde und giggerige Hähne, welche die Menschen in aller Herrgottsfrühe aus den Federn krähen, gehören zum Landleben wie der Mistgeruch. Ganz zu schweigen von den Wildtieren, die den Tag im tropischen Regenwald jeweils mit einem Mordslärm einleiten. Keinem käme es in den Sinn, das Leben im Grünen deshalb für unzumutbar zu erklären.
Der Stadtlärm mag sich anders anfühlen. Lärmempfinden ist individuell. Was den einen stört, ist für den andern Musik. Niemand muss an eine lärmige Strasse zu ziehen. Abgesehen davon gibt es Schallschutz-Fenster. Keiner ist gezwungen, bei offenem Fenster zu schlafen.
Die staatliche Bevormundung hat zudem einen hohen Preis, den Eigentümer wie Mieter spätestens dann zu spüren bekommen, wenn die Zinsen wieder steigen. Und das wird früher oder später der Fall sein. Nichts verteuert und verknappt den Wohnraum mehr als unnötige Auflagen und Bürokratie.
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